Bausparer auflösen

Bausparer auflösen – ein Verlustgeschäft?

Es gibt viele Gründe, warum ein Bausparer auflösen will. Das kann zum Beispiel eine veränderte familiäre Situation sein, wenn es zu einer Scheidung kommt, aber auch der Verlust des Arbeitsplatzes und die damit veränderte, finanzielle Lage kann ein Grund sein, einen Bausparvertrag von heute auf morgen auflösen zu müssen. Wenn ein Bausparer auflösen will, ist das rechtlich jederzeit möglich. Wenn man das aber ohne oder nur mit einem sehr geringen Verlust machen will, dann sollte man sich im Vorfeld immer sehr genau informieren, was auf einen zukommt, wenn man einen Bausparvertrag vor der Zeit aufkündigen möchte.

Wie kann ein Bausparer auflösen?

Will ein Bausparer auflösen, dann muss er vor allen Dingen eines mitbringen und das ist Zeit, denn einen Bausparvertrag aufzulösen, ist eine zeitaufwendige Sache, die sich unter Umständen über viele Monate hinziehen kann. Will der Bausparer auflösen und befindet sich bereits in der sogenannten Ansparphase, dann kann sich die Bausparkasse oder die Bank drei bis sechs Monate Zeit lassen, um den Vertrag aufzulösen. Sie hat aber auch das Recht, den Zeitraum nach Belieben zu verlängern, wenn die Kündigung in eine Zeit fällt, in der besonders viele Bausparer auflösen wollen. Normalerweise vergeht aber nicht mehr als ein halbes Jahr, bis der Bausparvertrag aufgelöst wird. Hat man diese Zeit überstanden, dann wird das bereits eingezahlte Guthaben überwiesen und der Bausparvertrag ist aufgelöst. Die Abschlussprämie wird in diesen Fall allerdings nicht zurückerstattet, sondern gleich von der Guthabensumme abgezogen.

Die Vorfälligkeitsgebühr

Wer glaubt, dass die Sache erledigt ist, wenn das Guthaben ausgezahlt wurde, der irrt sich, denn es gibt ja noch die Vorfälligkeitsgebühr. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um eine Gebühr die Banken und Bausparkassen erheben, wenn ein Bausparer auflösen will und das, lange bevor der Bausparvertrag fällig wurde. Auch diese Vorfälligkeitsgebühr wird praktischerweise direkt vom Guthaben abgezogen. Wie hoch diese Gebühr ist, sollte man erfragen, wenn man den Bausparvertrag abschließt, damit es am Ende keine böse Überraschung gibt.

Schlechte Karten beim Bausparvertrag auflösen

Wenn ein Bausparer auflösen will, aber die Wohnungsbauprämie und auch die Arbeitgeberzulage bereits beantragt und auch bewilligt bekommen hat, hat er schlechte Karten, denn er kommt so einfach nicht mehr aus seinem Bausparvertrag heraus. In diesem Fall muss man damit rechnen, dass man die kompletten sieben Jahre der Ansparphase mitmachen muss, bevor der Bausparvertrag gekündigt werden kann. Sind Gelder vom Staat einmal bewilligt, dann gibt es kein zurück mehr und der Vertrag muss erfüllt werden. Wenn man als Bausparer auflösen will, dann sollte man sich das immer sehr genau überlegen und vielleicht nach einer Möglichkeit suchen, den Vertrag doch noch irgendwie zu erfüllen. Es ist rein rechtlich gesehen vielleicht einfach, aus einem Bausparvertrag auszusteigen, aber wie heißt es doch so schön? Alle Theorie ist grau, und wenn der Bausparer auflösen will, dann bekommt er unter Umständen viele Steine in den Weg gelegt und braucht immer einen langen Atem.

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